ePass: neuer Reisepass - alles über die neuen Reisepässe

Informationen über den alten und den neuen biometrischen Reisepass und über den ePass, mit Fragen und Antworten zu Biometrie und RFID, News, Erklärungen, Ratschläge vom Interessenkreis biometrische Ausweise, Bremen. Hier werden auch Technik und Sicherheitsmerkmale zum Biometrie-Reisepass erklärt.

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Neu: Kinderausweise - Kinderreisepässe und USA

neuer biometrischer Reisepass (ePass) für 59 Euro

Der ePass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und bietet nach Meinung der Bundesregierung einen Höchststand an Fälschungssicherheit. Der neue Reisepass kostet 59 Euro und speichert auf einem Chip (einem RFID-Chip) das Gesichtsbild des Passinhabers. Seit 2007 enthält der Reisepass auch Fingerabdrücke (der beiden Zeigefinger). Für Jugendliche ist der Pass nur fünf Jahre gültig und kostet 37,50 Euro. Der neue Reisepass ist wie andere Plastikkarten viel handlicher und effektiver als der alte, bisherige Reisepass.


Kosten des ePasses

Die Passgebührenverordnung §1 besagt:

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer sechs Jahre):
  • 32-seitiger Reisepass: 37,50 €
  • 48-seitiger Reisepass: 59,50 €
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 69,50 €
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 91,50 €

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer zehn Jahre):

  • 32-seitiger Reisepass: 59,– €
  • 48-seitiger Reisepass: 81,– €
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 91,– €
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 113,– €

Wer seinen neuen Pass in einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt, muss zusätzlich zu den normalen Kosten auch die im Auslandskostengesetz festgehaltenen Gebühren entrichten: nach Passgesetz §20 sind das bis zu 300% der inländischen Gebühren. Außerhalb der Dienstzeit darf die Gebühr dann noch einmal um 200 Prozent erhöht werden. Die genauen Informationen hierzu erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen.


Zum Hintergrund:

Grundlagen: Die Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen, elektronische Reisepässe einzuführen. Diese Reisepässe beinhalten wie bisher die personenbezogenen Daten sowie ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese Informationen zusätzlich auch auf einem Chip gespeichert. In einer späteren Phase sollen außerdem zwei Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert werden. Deutschland folgt bei seinem Pass-Projekt den technischen Empfehlungen der EU und denen der unabhängigen und bei den Vereinten Nationen angesiedelten ICAO (International Civil Aviation Organization = Internationale Zivile Luftfahrtbehörde), um einen international anerkannten und interoperablen Reisepass anzubieten.

Chip: Für den ePass werden Mikroprozessoren der Halbleiterhersteller Philips und Infineon mit 72 kB bzw. 64 kB Speicher verwendet. Bei diesen Chips handelt es sich um hochsichere Mikroprozessoren mit kryptographischen Koprozessoren, die für die Passanwendung ausschließlich über eine kontaktlose Schnittstelle angesprochen werden können. Sowohl die Chiphardware als auch die auf dem Chip eingesetzte Software wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft (BSI) dem international anerkannten Verfahren "Common Criteria" zertifiziert und damit für den Einsatz im Reisepass qualifiziert.

Sicherheit: Der Chip und die für das Auslesen notwendige Antenne werden in die Vorderseite des Reisepasses integriert. Die auf dem Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind mit einer elektronischen Signatur versehen, die die Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt. Damit die Daten über die kontaktlose Schnittstelle nicht unbemerkt ausgelesen werden können, wird der Mechanismus der so genannten Basic Access Control eingesetzt, der für den EU-Biometrie-Pass verpflichtend ist.

Das bedeutet, dass der Chip auf einem Terminal-Gerät erst dann ausgelesen werden kann, wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite des aufgeschlagenen Passes gelesen wurden. Das Terminal sendet darüber dem Chip ein kryptografisches Protokoll und übermittelt so, dass es die optischen Daten auf der Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die Kommunikation zwischen Terminal und Pass verschlüsselt, damit ein Außenstehender nicht die Möglichkeit hat, die kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal abzuhören. Ausgelesen wird der ePass mit dem vom BSI entwickelten Golden-Reader-Tool. (Quelle: Pressemitteilung BMI)

USA und normaler Reisepass ohne Chip

Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in den USA weiterhin zulässt. Das bedeutet, dass deutschen Pässe, die schon vorher im Umlauf waren oder noch vor November 2005 ausgestellt wurden, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen. Reisebüro Reiseangebote für die USA


Bitte nicht lächeln

Damit die Elektronik das Passbild sauber verarbeiten kann, muss es neuen Regeln entsprechen. Das Gesicht muss frontal abgebildet sein; das Halbprofil ist nicht mehr zulässig. Kopf und Frisur sollen komplett sichtbar sein, das Gesicht soll drei Viertel der Bildhöhe ausmachen. Die Person muss "mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund" in die Kamera blicken.

Bitte nicht lächeln. Bei Brillenträgern sollen die Augen deutlich erkennbar sein. Ein Kopftuch aus religiösen Gründen ist zulässig, aber auch damit muss das Gesicht von der Kinnunterkante bis zur Stirn erkennbar sein. Die Fotografen wurden darüber und über die vielen weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Ausleuchtung, des Hintergrunds, der Kopfposition usw. informiert. Es wird allerdings empfohlen, bei der Herstellung der Passfotos im Fotogeschäft nochmals darauf hinzuweisen, dass die Bilder für den neuen Reisepass benötigt werden. Hier gibt es ein Beispiel.


Kinderausweise heißen ab sofort Kinderreisepässe

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses für Kinder bis 16 Jahren ist ein Lichtbild nach der neuen Fotomustertafel zwingend erforderlich. Bislang war die Ausstellung eines Kinderreisepasses mit Lichtbild für ein Kind unter 10 Jahren freigestellt. Unabhängig vom Alter des Kindes ist also eine Ausstellung eines Kinderreisepasses ohne Lichtbild nicht mehr zulässig.

  • Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses von den Sorgeberechtigen unterschrieben
  • deren Ausweis oder Reisepass zum Abgleich
  • ein aktuelles Foto
  • die Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren zwingend erforderlich).

(Quelle: Stadt Neuburg)


Noch einmal: Die Kosten eines Reisepasses (ePass)...

Sonnabend, 13. Juni 2009

Auf vielfachen Wunsch noch einmal aufgeführt: Was kostet ein Reisepass?

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer sechs Jahre):

  • Reisepass – 32 Seiten 37,50 Euro
  • Reisepass – 48 Seiten 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 69,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 91,50 Euro

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer zehn Jahre):

  • Reisepass – 32 Seiten 59 Euro
  • Reisepass – 48 Seiten 81 Euro
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 91 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 113 Euro

Ein Vorläufiger Reisepass mit einem Jahr Gültigkeit wird gegen eine Gebühr von 26 Euro ausgestellt, er wird jedoch nicht in allen Ländern akzeptiert, bei der Einreise kann es zu Problemen kommen.

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Was hat sich geändert?

Was hat sich sich für Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. November 2005 geändert?

Das bei der Passantragstellung einzureichende Bild wird nicht mehr im Profil, sondern frontal aufgenommen.

Da die alten Pässe ihre Gültigkeitsdauer behalten, werden zunächst nur wenige Bürgerinnen und Bürger an den Grenzen mit ePass erscheinen.

Mit dem allmählichen Ansteigen dieser Zahl werden die Grenzkontrollpunkte sukzessive mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet.

2008 wird eine flächendeckende Ausstattung erreicht sein.

Quelle: Pressestelle BMI
Internet:
www.bmi.bund.de

 
 

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