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Neu: Kinderausweise - Kinderreisepässe und USA
neuer biometrischer
Reisepass (ePass) für 59 Euro
Der
ePass
hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und bietet nach
Meinung der Bundesregierung einen Höchststand an
Fälschungssicherheit. Der neue Reisepass kostet 59 Euro
und speichert auf einem Chip (einem
RFID-Chip) das Gesichtsbild des Passinhabers.
Seit 2007 enthält der Reisepass auch Fingerabdrücke (der
beiden Zeigefinger). Für Jugendliche ist der Pass nur fünf
Jahre gültig und kostet 37,50 Euro.
Kosten des ePasses
Die Passgebührenverordnung §1 besagt:
Antragstellung vor Vollendung des
24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer
sechs Jahre):
-
- 32-seitiger Reisepass: 37,50
€
- 48-seitiger Reisepass: 59,50
€
- Express-Reisepass – 32
Seiten (Ausstellung innerhalb
von 72 Stunden): 69,50 €
- Express-Reisepass – 48
Seiten (Ausstellung innerhalb
von 72 Stunden): 91,50 €
Antragsstellung nach Vollendung
des 24. Lebensjahres
(Gültigkeitsdauer zehn Jahre):
-
- 32-seitiger Reisepass: 59,–
€
- 48-seitiger Reisepass: 81,–
€
- Express-Reisepass – 32
Seiten (Ausstellung innerhalb
von 72 Stunden): 91,– €
- Express-Reisepass – 48
Seiten (Ausstellung innerhalb
von 72 Stunden): 113,– €
Wer seinen neuen Pass in einer deutschen
Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt, muss
zusätzlich zu den normalen Kosten auch die im
Auslandskostengesetz festgehaltenen Gebühren entrichten:
nach Passgesetz §20 sind das bis zu 300% der
inländischen Gebühren. Außerhalb der Dienstzeit darf
die Gebühr dann noch einmal um 200 Prozent erhöht
werden. Die genauen Informationen hierzu erhalten Sie
bei den
deutschen Auslandsvertretungen.
Zum Hintergrund:
Grundlagen:
Die
Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen,
elektronische Reisepässe einzuführen. Diese Reisepässe
beinhalten wie bisher die personenbezogenen Daten sowie
ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese
Informationen zusätzlich auch auf einem Chip
gespeichert. In einer späteren Phase sollen außerdem
zwei Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert
werden. Deutschland folgt bei seinem Pass-Projekt den
technischen Empfehlungen der EU und denen der
unabhängigen und bei den Vereinten Nationen
angesiedelten ICAO (International Civil Aviation
Organization = Internationale Zivile Luftfahrtbehörde),
um einen international anerkannten und interoperablen
Reisepass anzubieten.
Chip: Für den
ePass werden Mikroprozessoren der
Halbleiterhersteller Philips und Infineon mit 72 kB bzw.
64 kB Speicher verwendet. Bei diesen Chips handelt es
sich um hochsichere Mikroprozessoren mit
kryptographischen Koprozessoren, die für die
Passanwendung ausschließlich über eine kontaktlose
Schnittstelle angesprochen werden können. Sowohl die
Chiphardware als auch die auf dem Chip eingesetzte
Software wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationsgesellschaft (BSI) dem international
anerkannten Verfahren "Common Criteria" zertifiziert und
damit für den Einsatz im Reisepass qualifiziert.
Sicherheit:
Der Chip
und die für das Auslesen notwendige Antenne werden in
die Vorderseite des Reisepasses integriert. Die auf dem
Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch
verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind
mit einer elektronischen Signatur versehen, die die
Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt.
Damit die Daten über die kontaktlose Schnittstelle nicht
unbemerkt ausgelesen werden können, wird der Mechanismus
der so genannten Basic Access Control eingesetzt, der
für den EU-Biometrie-Pass verpflichtend ist.
Das bedeutet, dass der Chip
auf einem Terminal-Gerät erst dann ausgelesen werden
kann, wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite
des aufgeschlagenen Passes gelesen wurden. Das Terminal
sendet darüber dem Chip ein kryptografisches Protokoll
und übermittelt so, dass es die optischen Daten auf der
Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die Kommunikation
zwischen Terminal und Pass verschlüsselt, damit ein
Außenstehender nicht die Möglichkeit hat, die
kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal
abzuhören. Ausgelesen wird der ePass mit dem vom
BSI entwickelten Golden-Reader-Tool. (Quelle:
Pressemitteilung BMI)
USA und normaler Reisepass ohne Chip
Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren
Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober
2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene
Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in
den USA weiterhin zulässt. Das bedeutet, dass deutschen
Pässe, die schon vorher im Umlauf waren oder noch vor
November 2005 ausgestellt wurden, während ihrer
gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA
berechtigen.
Bitte nicht lächeln
Damit die Elektronik das Passbild sauber verarbeiten
kann, muss es neuen Regeln entsprechen. Das Gesicht muss
frontal abgebildet sein; das Halbprofil ist nicht mehr
zulässig. Kopf und Frisur sollen komplett sichtbar sein,
das Gesicht soll drei Viertel der Bildhöhe ausmachen.
Die Person muss "mit neutralem Gesichtsausdruck und
geschlossenem Mund" in die Kamera blicken.
Bitte
nicht lächeln. Bei Brillenträgern sollen die Augen
deutlich erkennbar sein. Ein Kopftuch aus religiösen
Gründen ist zulässig, aber auch damit muss das
Gesicht von der Kinnunterkante bis zur Stirn erkennbar
sein. Die Fotografen wurden darüber und über die vielen
weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Ausleuchtung, des
Hintergrunds, der Kopfposition usw. informiert. Es wird
allerdings empfohlen, bei der Herstellung der Passfotos
im Fotogeschäft nochmals darauf hinzuweisen, dass die
Bilder für den neuen Reisepass benötigt werden.
Hier gibt es ein Beispiel.
Kinderausweise heißen ab sofort Kinderreisepässe
Für die Ausstellung eines
Kinderreisepasses für Kinder bis 16 Jahren ist ein Lichtbild
nach der neuen Fotomustertafel zwingend erforderlich.
Bislang war die Ausstellung eines Kinderreisepasses mit
Lichtbild für ein Kind unter 10 Jahren freigestellt.
Unabhängig vom Alter des Kindes ist also eine
Ausstellung eines Kinderreisepasses ohne Lichtbild nicht
mehr zulässig.
- Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines
Kinderreisepasses von den Sorgeberechtigen
unterschrieben
- deren Ausweis oder Reisepass zum Abgleich
- ein aktuelles Foto
- die Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren
zwingend erforderlich).
(Quelle: Stadt Neuburg) |
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ePass und die Löschung der Daten in Italien |
ePass für Italien
Erst Testphase in Grosseto und Potenza
Auch in Italien wird der neue Reisepass ein digitalisiertes Foto und einen
digital erfassten Fingerabdruck enthalten.
Wie die "La Repubblica" schreibt, werden die biometrischen Daten nur solange
gespeichert, bis der ePass fertiggestellt ist. Dann würden die Daten aus den den
Datenbanken gelöscht. Ebenso würden die Daten der Fingerabdrücke eine Woche nach
Fertigstellung gelöscht. |
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Serbien: Reisepass für Titos Witwe |
| Reisepass für die Witwe Titos
Nach dem Tode des kommunistischen Staatsgründers Tito wurde seine Witwe 1980
durch die neuen Machthaber isoliert. Seitdem lebte sie in einer vom Staat bereit
gestellten Villa - aber ohne Reisepass, damit sie nicht ins Ausland fahren und
eventuell auf Auslandskonten geparkte Gelder abheben konnte.
Nun erhielt sie im Alter von 85 Jahren und drei Jahrzehnte nach dem Tod ihres
Mannes wieder einen Pass, teilt die serbische Polizei in dieser Woche mit.
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ePass in Leipzig |
| Leipzig: ePass Antrag online abfragen
Leipzig ist fortschrittlich. So ermöglicht es seinen Bürgern ab sofort, den
Bearbeitungsstand eines beantragten ePasses (oder auch Personalausweises) online
abzufragen. Alles, was man dafür tun muss, ist auf die Seite
http://www.leipzig.de/dokabholung
zu gehen und die Dokumentennummer einzugeben, die man vom Bürgeramt zugeteilt
bekommen hat. Falls dann die Anzeige "liegt zur Abholung bereit" erscheint, kann
man den ePass dann in dem Bürgeramt abholen, in dem auch beantragt worden ist. |
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ePass in Austria |
Reisepass mit Fingerabdruck: 200 000 Österreicher besitzen ihn
bereits
Österreichische Staatsdruckerei
Wien (OTS) - Da bei allen Reisen, auch innerhalb der EU, ein
gültiges Reisedokument mitgeführt werden muss, beantragen viele
Österreicherinnen und Österreicher noch rechtzeitig vor Beginn der
Hauptreisezeit einen neuen Pass. Bis zu 6 000 Pässe werden derzeit
pro Tag in der Österreichischen Staatsdruckerei personalisiert. Zwei
Monate nach Einführung des neuen Sicherheitsreisepasses mit
Fingerabdruck besitzen bereits 200 000 Österreicher das
fälschungssichere Reisedokument.
Seit der Einführung des neuen Sicherheitsreisepasses mit
Fingerabdruck vor zwei Monaten wurden rund 15% mehr Pässe beantragt
als in diesem Zeitraum abgelaufen sind. Durch den reibungslosen
Ablauf in den Behörden der Bundesländer und Städte war der Start des
Sicherheitsreisepasses mit Fingerabdruck sehr erfolgreich. Die auf
dem Chip gespeicherten Fingerabdrücke machen die neuen Pässe
besonders fälschungssicher. Das Annehmen einer fremden Identität mit
Hilfe eines gestohlenen Reisepasses ist nahezu unmöglich. Da bei
allen Reisen, auch innerhalb der EU, ein gültiges Reisedokument
mitgeführt werden muss, beantragen viele Bürger noch rechtzeitig vor
der Hauptreisezeit einen neuen Reisepass.
"Schon jetzt im Juni personalisieren wir mehr als 6 000 Pässe pro
Tag - das ist doppelt so viel als in anderen Monaten. Zwei Monate
nach der Einführung sind bereits 200 000 Österreicher im Besitz des
neuen Sicherheitsreisepasses mit Fingerabdruck - das zeigt die hohe
Akzeptanz in der österreichischen Bevölkerung", erklärt Thomas Zach,
Generaldirektor-Stellvertreter der Österreichischen Staatsdruckerei.
Ab dem 15. Juni 2009 benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass.
Miteintragungen im Dokument der Eltern sind ab dann nicht mehr
möglich. Weitere Informationen erhält man auf der Webseite des
Innenministeriums, www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service, unter dem Punkt
"Reisepass".
Aktuelle Reisepässe behalten ihre Gültigkeit, ein Umtausch ist
nicht notwendig. Es empfiehlt sich trotzdem, rechtzeitig vor einem
geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch
gültig ist und welche Einreisebestimmungen für das jeweilige
Reiseziel gelten. Informationen zu den Einreisebestimmungen in andere
Länder erhält man unter www.bmeia.gv.at.
Die Beantragung des Sicherheitsreisepasses ist wie bisher,
unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz, in allen österreichischen
Passbehörden (Magistrate und Bezirkshauptmannschaften) möglich. Die
Zustellung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen mittels RSb-Brief an
die jeweilige Wunschadresse. |
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Betrügerische Websites! |
Warnung vor Betrug mit ESTA-Anträgen
Seit dem 01. Januar 2009 steht die
ESTA-Website
in 16 Sprachen zur Verfügung – auch auf Deutsch!
ESTA jetzt erforderlich
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle
Staatsangehörigen von
VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die
Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die
Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.
VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung
vorweisen können, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden;
sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreiseerlaubnis an der
Einreisestelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.
Die Regelung betrifft ins Ausland reisende
US-Staatsbürger nicht.
ESTA-Beantragung
Das US-Ministerium für innere Sicherheit
empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in
die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant
wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische
Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung
von Last-Minute- und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt.
Hinweis: Kinder mit und ohne Begleitung
müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene
VWP-Anreiseberechtigung vorweisen.
ESTA beantragen:
https://esta.cbp.dhs.gov/esta/.
In den meisten Fällen stellt das ESTA-System
nahezu sofort fest, ob die Anreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es
gibt unter anderem folgende mögliche Antworten:
- Genehmigung wird bearbeitet
- Genehmigung erteilt
- Einreise nicht genehmigt
Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten
eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können Reisende
diese Informationen auf der ESTA-Website einfach aktualisieren.
Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:
- ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des
Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt
- für mehrere Anreisen in die Vereinigten Staaten gültig
- begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten
an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per
Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des
Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und
Grenzschutzbeamte an unseren Einreisestellen die Entscheidung über die
Einreise. (Weitere Informationen vor Reiseantritt finden Sie unter der
Übersicht "Know Before You Go" auf
www.cbp.gov/travel/.)
Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt
Wenn einem ESTA-Antragsteller die
Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms
nicht erteilt wird, wird er an
www.travel.state.gov/ verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines
Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen
Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten
Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für
die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines
Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland
zurückverwiesen werden. Es wird für die meisten Reisenden viel angenehmer sein,
diese Nachricht vor dem Reiseantritt zu erhalten. Mehr Informationen: „Wenn
ESTA keine Genehmigung erteilt“.
Innerhalb Deutschlands beantragen Sie hier ein Visum
Stärkung und Verbesserung des VWP durch ESTA
Das Programm für visumfreies Reisen
fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für innere Sicherheit. Es ermöglicht
Reisenden aus am Programm teilnehmenden Ländern die visumfreie Einreise in die
Vereinigten Staaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für einen
Zeitraum von 90 Tagen oder weniger. Das Programm für visumfreies Reisen wurde
1986 als Pilotprojekt gestartet. 1988 wurden Japan und das Vereinigte Königreich
als erste Mitgliedsländer in das Programm aufgenommen. Weitere Informationen zum
Programm für visumfreies Reisen finden Sie unter:
www.customs.gov/xp/cgov/travel/id_visa/business_pleasure/vwp/vwp.xml.
Im Haushaltsjahr 2007 reisten mehr
als 15 Millionen Besucher aus VWP-Ländern in die Vereinigten Staaten. Da das
elektronische Reisegenehmigungssystem Sicherheitsfragen klärt, die das VWP
betreffen, kann das Programm gestärkt und erhalten und in Zukunft erweitert
werden.
Warnung vor Betrug im Rahmen des ESTA Programms
Lesen Sie bitte die
Warnung vor Betrug im Rahmen des ESTA Programms (pdf - Englisch)
Datenschutzrichtlinien
Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich
ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken
der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die
Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für innere
Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie
dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und
ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.
Weitere Informationen:
Quelle:USA-Botschaft |
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Ausweispflicht auch ohne Kontrollen |
ePass im Schengenraum
In der EU gibt es innerhalb der Mitgliedstaaten des sog. Schengener Abkommens
keine Personenkontrollen mehr. Diesem "Schengen-Raum" gehören auch die Nicht-EU-Mitglieder Island, Norwegen und
die Schweiz an. Obwohl an den Grenzen also keine Ausweise mehr vorgezeigt werden
müssen, ist es trotzdem Pflicht, sich jederzeit und
überall mit dem ePass oder Reisepass oder dem Personalausweis ausweisen zu können.

Quelle:
Wikipedia
Mitglieder des Schengener Abkommens:
-
Dunkelblau: Mitglieder
-
Cyan: Durchführung in Partnerschaft mit einem
Unterzeichnerstaat
-
Hellblau: unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung
-
Gelb: Nicht-EU-Staaten, die ausschließlich an einer
Schengen-Mitgliedschaft interessiert sind
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Lieber den ePass mitnehmen |
Führerschein ist kein ePass
Wie der ORF berichtet, reicht ein Führerschein als Reisedokument nicht aus.
Außerdem würden nicht alle EU-Länder einen abgelaufenen Reisepass akzeptieren -
dazu gehören Tschechien, Slowakei, Rumänien, Großbritannien und Irland. Innerhalb
der EU und Östereichs reicht aber auch ein Personalausweis, um sich zu
identifizieren.
Ins EU-Ausland kann eine Reise ohnehin nur mit einem gültigen ePass oder Reisepass angetreten
werden. |
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ePass schleust einen durch |
Passkontrolle ohne Beamte?
Darmstadt/Rostock/Graz (ots) Schon in wenigen Jahren könnte auch auf
deutschen Flughäfen die Grenzkontrolle so aussehen:
Ein Reisender durchläuft am Flughafen eine Sicherheitsschleuse. Er legt
zunächst seinen elektronischen Reisepass auf ein Lesegerät und lässt dann sein
Gesicht fotografieren. Anschließend vergleicht eine Software das neu
aufgenommene Bild mit den auf dem Reisepass gespeicherten Daten. Wird der
Inhaber vom System erkannt, kann er die Schleuse passieren. Eine Kontrolle durch
Grenzbeamte ist dann die Ausnahme.
"Im EU-Forschungsprojekt "3D Face" haben 16 Projektpartner aus Industrie,
Forschung und Behörden die Möglichkeiten für die zukünftige Grenzkontrolle
mittels Gesichtserkennung ausgelotet", erklärt Alexander Nouak, Biometrieexperte
und Abteilungsleiter beim projektbeteiligten Fraunhofer IGD. "Wir stellten fest,
dass die besten Ergebnisse bei Handhabbarkeit und Sicherheit die Kombination von
2-D- und 3-D-Gesichtserkennung liefert." Während 2-D-Gesichtserkennung nur
Bilder vergleicht, erkennen 3-D-Scanner die wirklichen geometrischen
Verhältnisse des Gesichts, wie den Abstand von Augen zu Ohren, und sind
erheblich schwerer zu täuschen.
Eine echte unbeaufsichtigte Grenzkontrolle wird es wohl nicht geben.
Auch zukünftig werden Grenzbeamte den Strom der Reisenden auf den Flughäfen
betreuen. Biometrische Selbstbedienungsterminals bieten die Chance, dass sich
das Personal auf Verdächtige konzentriert. "In Überlegungen der Bundespolizei
wird zurecht großer Wert auf menschliche Wahrnehmung gelegt", sagt Nouak.
"Kontrolle mit moderner Gesichtserkennung wird der Vorauswahl dienen.
Auffälliges Verhalten eines Terroristen kann eine Maschine noch nicht erkennen.
Wird dem Beamten die routinemäßige Passabfertigung abgenommen, kann er aber
seinen Erfahrungsschatz ausschöpfen. Ein deutlicher Gewinn an Sicherheit ist die
Konsequenz."
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Mexico: ePass |
Mexiko: Reisepass reicht aus , kein Visum mehr nötig
Seit dem 29. Mai 2009 gilt eine neue Regelung zur Förderung des Tourismus in
Mexico: Ausländische Bürger mit einer unbefristeten
Aufenthaltsgenehmigung für die Schengener-Staaten, Großbritannien, USA und
Kanada benötigen ab diesem Zeitpunkt dann kein Visum mehr.
Erforderlich ist aber ein Einreiseformular (erhältlich im Flugzeug oder am
Flughafen in Mexiko selbst). Dieses sogenannte FMT berechtigt den Touristen in
der Regel dazu, dass er drei Monate unbeschränkt durch das Land reisen kann.
Ebenfalls notwendig für die Einreise ist ein mindestens sechs Monate gültiger
Reisepass.
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ePass statt normalemPass auch in der Schweiz |
Schweizer ePass: Es wird nicht mehr gezählt...
Eine Neuauszählung der Stimmen in der Wahl über die Einführung des neuen
Reisepasses in der Schweiz haben jetzt 12 Kantone abgelehnt.
Am 17. Mai d.J. hatten 5.504 Stimmen das von einem überparteilichen Komitee
beantragte Referendum über den ePass der Schweiz bestätigt. Das ergibt eine
Mehrheit von gerade einmal 0,2 Prozent.
Bisher hatten die Schweizer die Wahl, ob sie einen biometrischen ePass
beantragen oder einen "normalen" Schweizer Reisepass. Ab März 2010 sind alle
schweizer Bürger, die eine schweizer Identitätskarte (Personalausweis) oder
einen schweizer Reisepass beantragen, gezwungen, ein biometrisches Passbild und
zwei Fingerabdrücke abzugeben.
Nach der Abstimmung hatten die Antragsteller versucht, die Auszählung
anzufechten. Es gingen über 460 Beschwerden in 22 von 26 Kantonen ein.
Mittlerweile haben 12 Kantone dieses Begehren abgewiesen.
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Hauchdünne Mehrheit für ''ePass 10'' in der Schweiz |
| Gemäss dem Willen des Bundesrats und der Mehrheit des Parlaments sollen ab 1. März 2010 alle Schweizer Pässe zwingend mit biometrischen Daten und einem RFID-Chip versehen werden. Ein überparteiliches Komitee ergriff am 18. Juli 2008 gegen das Gesetz das Referendum. Dieses kam mit 63.733 gültigen Unterschriften zustande, womit eine Volksabstimmung über das Gesetz erzwungen wurde. Diese fand am 17. Mai 2009 statt. Das Ergebnis fiel mit 50,14 % Ja-Stimmen zugunsten des Gesetzes äusserst knapp aus. |
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Noch einmal: Die Kosten eines Reisepasses (ePass)... |
Sonnabend, 13. Juni 2009
Auf vielfachen Wunsch noch einmal aufgeführt: Was kostet ein Reisepass?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer sechs Jahre):
-
- Reisepass – 32 Seiten 37,50 Euro
- Reisepass – 48 Seiten 59,50 Euro
- Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 69,50 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 91,50 Euro
Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer zehn Jahre):
-
- Reisepass – 32 Seiten 59 Euro
- Reisepass – 48 Seiten 81 Euro
- Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 91 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 113 Euro
Ein Vorläufiger Reisepass mit einem Jahr Gültigkeit wird gegen eine Gebühr von 26 Euro ausgestellt, er wird jedoch nicht in allen Ländern akzeptiert, bei der Einreise kann es zu Problemen kommen. |
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Österreich: Jedes Kind braucht jetzt einen eigenen Reisepass |
Jedes Kind braucht eigenen Reisepass
Kinder brauchen ab Montag einen eigenen Reisepass. Die
bisher übliche "Mit-Eintragung" bei den Eltern gehört dann der
Vergangenheit an. Für bestehende Eintragungen gibt es noch eine dreijährige
Übergangsfrist.
Quelle: ORF
Kinderpass für alle von 0 bis zwölf Jahren
Jedes Kind, das mit seinen Eltern ins Ausland reisen will,
braucht jetzt einen eigenen Reisepass. Dieser Pass wird für Kinder zwischen 0
und dem vollendeten zwölften Lebensjahr ausgestellt.
Schutz gegen Kinderhandel
Das Prinzip "Eine Person - ein Pass" wurde von der
Europäischen Union als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Der
Kinderpass ist mit einem speziellen Chip ausgestattet - darauf gespeichert sind
Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft und ein Lichtbild.
Fingerabdrücke werden erst von über Zwölfjährigen genommen.
30 Euro pro Kinderpass
Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe für Kinder bleibt wie
bisher gestaffelt: Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird der Pass für zwei
Jahre ausgestellt.
Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gilt das Dokument
für jeweils fünf Jahre und danach - wie ein Erwachsenenpass - für jeweils zehn
Jahre.
Der Preis für den neuen Kinderpass beträgt 30 Euro.
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Im Ausland und ohne Pass? |
Elektronischer Reisepass im Ausland
Deutsche Botschaften im Ausland können keinen ePass ausstellen
Wie TecChannel berichtet, können aufgrund technischer Schwierigkeiten die
meisten deutschen Auslandsvertretungen bis März 2008 keine elektronischen
Reisepässe ausstellen.
Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland stünden deshalb derzeit vor einem
Problem, wenn der Reisepass ablaufe, denn die meisten deutschen
Auslandsvertretungen seien nicht in der Lage den aktuellen elektronischen Pass
auszustellen. Der Grund dafür ist die bis März 2008 fehlende technische
Ausrüstung.
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Zeigt her Eure zwei Finger! |
Ab 1. November gilt bei Reisepässen die Fingerabdruckerfassung
24.10.2007, Bremen - Bisherige Reisepässe behalten ihre vorgesehene
Gültigkeit
Ab dem 1. November 2007 werden neu ausgestellte elektronische Reisepässe (sog.
ePässe) neben dem digitalen Passfoto nun auch zwei digitalisierte
Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten.
Die Fingerabdrücke - in der Regel werden die beiden Zeigefinger erfasst -
werden bei der Passbeantragung in den BürgerServiceCentern und Bürgerämtern mit
Hilfe von Scannern sekundenschnell aufgenommen und elektronisch erfasst. Das
Passantragsverfahren dauert damit kaum länger als bisher.
Der Reisepass (ePass) wird künftig in der Regel ab dem 12. Lebensjahr
ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann aber auch für Kinder unter 12 Jahren
alternativ zu dem üblichen Kinderreisepass ohne Chip ein ePass ausgestellt
werden; zum Beispiel für eine USA-Reise. In diesem Fall werden nur bei Kindern
unter 6 Jahren keine Fingerabdrücke im ePass erfasst.
Bei vorübergehenden medizinischen Einschränkungen wie z.B. Hand oder Arm im
Gips, die binnen drei Monaten vergehen, muss der ePass zu einem späteren
Zeitpunkt beantragt werden. Für den Fall, dass dennoch kurzfristig ein
Reisedokument benötigt wird, kann ein in der Gültigkeit begrenzter vorläufiger
Reisepass (ohne Chip) ausgestellt werden. Bei dauerhaften medizinischen
Einschränkungen kann ein ePass - je nach Situation - ggf. auch ohne
Fingerabdruck ausgestellt werden.
Die Dateien der Fingerabdrücke werden nach der Aushändigung des beantragten
Passes an den Antragsteller im Passregister gelöscht. Die auf dem Chip im
Reisepass gespeicherten Daten können aufgrund komplizierter technischer
Sicherheitsmechanismen nur mit bestimmten zertifizierten Lesegeräten sichtbar
gemacht werden.
Alle bereits ausgegebenen Pässe und sonstigen Dokumente wie Kinderreisepässe
und vorläufige Reisepässen behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Ein vorzeitiger
Umtausch der Dokumente vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer ist nicht erforderlich.
Eltern sollten jedoch beachten, dass Kinderreisepässe (ohne Chip) künftig
längstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert werden dürfen.
Die Gebührenhöhe für Pässe bleibt auch mit der Einführung der Fingerabdrücke
unverändert. Die Gebühr für einen ePass (Gültigkeit zehn Jahre) beträgt
weiterhin 59,00 Euro. Für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet
haben, beträgt die Gebühr für den ePass (Gültigkeit sechs Jahre) 37,50 Euro.
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| Was hat sich geändert? |
Was hat sich sich für Bürgerinnen und
Bürger seit dem 1. November 2005 geändert?
Das bei der Passantragstellung einzureichende
Bild wird nicht mehr im Profil, sondern frontal aufgenommen.
Da die alten Pässe ihre Gültigkeitsdauer
behalten, werden zunächst nur wenige Bürgerinnen und Bürger an den Grenzen mit
ePass erscheinen.
Mit dem allmählichen Ansteigen dieser Zahl
werden die Grenzkontrollpunkte sukzessive mit entsprechenden Lesegeräten
ausgestattet.
2008 wird eine flächendeckende
Ausstattung erreicht sein.
Quelle: Pressestelle BMI
Internet:
www.bmi.bund.de
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