ePass: neuer Reisepass - alles über die neuen Reisepässe

Informationen über den alten und den neuen biometrischen Reisepass und über den ePass, mit Fragen und Antworten zu Biometrie und RFID, News, Erklärungen, Ratschläge vom Interessenkreis biometrische Ausweise, Bremen. Hier werden auch Technik und Sicherheitsmerkmale zum Biometrie-Reisepass erklärt.

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Neu: Kinderausweise - Kinderreisepässe und USA

neuer biometrischer Reisepass (ePass) für 59 Euro

Der ePass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und bietet nach Meinung der Bundesregierung einen Höchststand an Fälschungssicherheit. Der neue Reisepass kostet 59 Euro und speichert auf einem Chip (einem RFID-Chip) das Gesichtsbild des Passinhabers. Seit 2007 enthält der Reisepass auch Fingerabdrücke (der beiden Zeigefinger). Für Jugendliche ist der Pass nur fünf Jahre gültig und kostet 37,50 Euro.


Kosten des ePasses

Die Passgebührenverordnung §1 besagt:

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer sechs Jahre):
  • 32-seitiger Reisepass: 37,50 €
  • 48-seitiger Reisepass: 59,50 €
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 69,50 €
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 91,50 €

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer zehn Jahre):

  • 32-seitiger Reisepass: 59,– €
  • 48-seitiger Reisepass: 81,– €
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 91,– €
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): 113,– €

Wer seinen neuen Pass in einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt, muss zusätzlich zu den normalen Kosten auch die im Auslandskostengesetz festgehaltenen Gebühren entrichten: nach Passgesetz §20 sind das bis zu 300% der inländischen Gebühren. Außerhalb der Dienstzeit darf die Gebühr dann noch einmal um 200 Prozent erhöht werden. Die genauen Informationen hierzu erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen.


Zum Hintergrund:

Grundlagen: Die Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen, elektronische Reisepässe einzuführen. Diese Reisepässe beinhalten wie bisher die personenbezogenen Daten sowie ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese Informationen zusätzlich auch auf einem Chip gespeichert. In einer späteren Phase sollen außerdem zwei Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert werden. Deutschland folgt bei seinem Pass-Projekt den technischen Empfehlungen der EU und denen der unabhängigen und bei den Vereinten Nationen angesiedelten ICAO (International Civil Aviation Organization = Internationale Zivile Luftfahrtbehörde), um einen international anerkannten und interoperablen Reisepass anzubieten.

Chip: Für den ePass werden Mikroprozessoren der Halbleiterhersteller Philips und Infineon mit 72 kB bzw. 64 kB Speicher verwendet. Bei diesen Chips handelt es sich um hochsichere Mikroprozessoren mit kryptographischen Koprozessoren, die für die Passanwendung ausschließlich über eine kontaktlose Schnittstelle angesprochen werden können. Sowohl die Chiphardware als auch die auf dem Chip eingesetzte Software wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft (BSI) dem international anerkannten Verfahren "Common Criteria" zertifiziert und damit für den Einsatz im Reisepass qualifiziert.

Sicherheit: Der Chip und die für das Auslesen notwendige Antenne werden in die Vorderseite des Reisepasses integriert. Die auf dem Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind mit einer elektronischen Signatur versehen, die die Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt. Damit die Daten über die kontaktlose Schnittstelle nicht unbemerkt ausgelesen werden können, wird der Mechanismus der so genannten Basic Access Control eingesetzt, der für den EU-Biometrie-Pass verpflichtend ist.

Das bedeutet, dass der Chip auf einem Terminal-Gerät erst dann ausgelesen werden kann, wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite des aufgeschlagenen Passes gelesen wurden. Das Terminal sendet darüber dem Chip ein kryptografisches Protokoll und übermittelt so, dass es die optischen Daten auf der Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die Kommunikation zwischen Terminal und Pass verschlüsselt, damit ein Außenstehender nicht die Möglichkeit hat, die kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal abzuhören. Ausgelesen wird der ePass mit dem vom BSI entwickelten Golden-Reader-Tool. (Quelle: Pressemitteilung BMI)

USA und normaler Reisepass ohne Chip

Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in den USA weiterhin zulässt. Das bedeutet, dass deutschen Pässe, die schon vorher im Umlauf waren oder noch vor November 2005 ausgestellt wurden, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen.


Bitte nicht lächeln

Damit die Elektronik das Passbild sauber verarbeiten kann, muss es neuen Regeln entsprechen. Das Gesicht muss frontal abgebildet sein; das Halbprofil ist nicht mehr zulässig. Kopf und Frisur sollen komplett sichtbar sein, das Gesicht soll drei Viertel der Bildhöhe ausmachen. Die Person muss "mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund" in die Kamera blicken.

Bitte nicht lächeln. Bei Brillenträgern sollen die Augen deutlich erkennbar sein. Ein Kopftuch aus religiösen Gründen ist zulässig, aber auch damit muss das Gesicht von der Kinnunterkante bis zur Stirn erkennbar sein. Die Fotografen wurden darüber und über die vielen weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Ausleuchtung, des Hintergrunds, der Kopfposition usw. informiert. Es wird allerdings empfohlen, bei der Herstellung der Passfotos im Fotogeschäft nochmals darauf hinzuweisen, dass die Bilder für den neuen Reisepass benötigt werden. Hier gibt es ein Beispiel.


Kinderausweise heißen ab sofort Kinderreisepässe

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses für Kinder bis 16 Jahren ist ein Lichtbild nach der neuen Fotomustertafel zwingend erforderlich. Bislang war die Ausstellung eines Kinderreisepasses mit Lichtbild für ein Kind unter 10 Jahren freigestellt. Unabhängig vom Alter des Kindes ist also eine Ausstellung eines Kinderreisepasses ohne Lichtbild nicht mehr zulässig.

  • Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses von den Sorgeberechtigen unterschrieben
  • deren Ausweis oder Reisepass zum Abgleich
  • ein aktuelles Foto
  • die Unterschrift des Kindes (ab 10 Jahren zwingend erforderlich).

(Quelle: Stadt Neuburg)


ePass und die Löschung der Daten in Italien

ePass für Italien

Erst Testphase in Grosseto und Potenza

Auch in Italien wird der neue Reisepass ein digitalisiertes Foto und einen digital erfassten Fingerabdruck enthalten.

Wie die "La Repubblica" schreibt, werden die biometrischen Daten nur solange gespeichert, bis der ePass fertiggestellt ist. Dann würden die Daten aus den den Datenbanken gelöscht. Ebenso würden die Daten der Fingerabdrücke eine Woche nach Fertigstellung gelöscht.

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Serbien: Reisepass für Titos Witwe

Reisepass für die Witwe Titos

Nach dem Tode des kommunistischen Staatsgründers Tito wurde seine Witwe 1980 durch die neuen Machthaber isoliert. Seitdem lebte sie in einer vom Staat bereit gestellten Villa - aber ohne Reisepass, damit sie nicht ins Ausland fahren und eventuell auf Auslandskonten geparkte Gelder abheben konnte.

Nun erhielt sie im Alter von 85 Jahren und drei Jahrzehnte nach dem Tod ihres Mannes wieder einen Pass, teilt die serbische Polizei in dieser Woche mit.

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ePass in Leipzig

Leipzig: ePass Antrag online abfragen

Leipzig ist fortschrittlich. So ermöglicht es seinen Bürgern ab sofort, den Bearbeitungsstand eines beantragten ePasses (oder auch Personalausweises) online abzufragen. Alles, was man dafür tun muss, ist auf die Seite http://www.leipzig.de/dokabholung zu gehen und die Dokumentennummer einzugeben, die man vom Bürgeramt zugeteilt bekommen hat. Falls dann die Anzeige "liegt zur Abholung bereit" erscheint, kann man den ePass dann in dem Bürgeramt abholen, in dem auch beantragt worden ist.

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ePass in Austria

Reisepass mit Fingerabdruck: 200 000 Österreicher besitzen ihn bereits

Österreichische Staatsdruckerei

Wien (OTS) - Da bei allen Reisen, auch innerhalb der EU, ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden muss, beantragen viele Österreicherinnen und Österreicher noch rechtzeitig vor Beginn der Hauptreisezeit einen neuen Pass. Bis zu 6 000 Pässe werden derzeit pro Tag in der Österreichischen Staatsdruckerei personalisiert. Zwei Monate nach Einführung des neuen Sicherheitsreisepasses mit Fingerabdruck besitzen bereits 200 000 Österreicher das fälschungssichere Reisedokument.

Seit der Einführung des neuen Sicherheitsreisepasses mit Fingerabdruck vor zwei Monaten wurden rund 15% mehr Pässe beantragt als in diesem Zeitraum abgelaufen sind. Durch den reibungslosen Ablauf in den Behörden der Bundesländer und Städte war der Start des Sicherheitsreisepasses mit Fingerabdruck sehr erfolgreich. Die auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücke machen die neuen Pässe besonders fälschungssicher. Das Annehmen einer fremden Identität mit Hilfe eines gestohlenen Reisepasses ist nahezu unmöglich. Da bei allen Reisen, auch innerhalb der EU, ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden muss, beantragen viele Bürger noch rechtzeitig vor der Hauptreisezeit einen neuen Reisepass.

"Schon jetzt im Juni personalisieren wir mehr als 6 000 Pässe pro Tag - das ist doppelt so viel als in anderen Monaten. Zwei Monate nach der Einführung sind bereits 200 000 Österreicher im Besitz des neuen Sicherheitsreisepasses mit Fingerabdruck - das zeigt die hohe Akzeptanz in der österreichischen Bevölkerung", erklärt Thomas Zach, Generaldirektor-Stellvertreter der Österreichischen Staatsdruckerei.

Ab dem 15. Juni 2009 benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass. Miteintragungen im Dokument der Eltern sind ab dann nicht mehr möglich. Weitere Informationen erhält man auf der Webseite des Innenministeriums, www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service, unter dem Punkt "Reisepass".

Aktuelle Reisepässe behalten ihre Gültigkeit, ein Umtausch ist nicht notwendig. Es empfiehlt sich trotzdem, rechtzeitig vor einem geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch gültig ist und welche Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseziel gelten. Informationen zu den Einreisebestimmungen in andere Länder erhält man unter www.bmeia.gv.at.

Die Beantragung des Sicherheitsreisepasses ist wie bisher, unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz, in allen österreichischen Passbehörden (Magistrate und Bezirkshauptmannschaften) möglich. Die Zustellung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen mittels RSb-Brief an die jeweilige Wunschadresse.

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Betrügerische Websites!

Warnung vor Betrug mit ESTA-Anträgen

Seit dem 01. Januar 2009 steht die ESTA-Website in 16 Sprachen zur Verfügung – auch auf Deutsch!

ESTA jetzt erforderlich

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreise­erlaubnis an der Einreise­stelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.

Die Regelung betrifft ins Ausland reisende US-Staatsbürger nicht.

ESTA-Beantragung

Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung von Last-Minute- und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt.

Hinweis: Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Anreiseberechtigung vorweisen.

ESTA beantragen: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/.

In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob die Anreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es gibt unter anderem folgende mögliche Antworten:

  • Genehmigung wird bearbeitet
  • Genehmigung erteilt
  • Einreise nicht genehmigt

Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können Reisende diese Informationen auf der ESTA-Website einfach aktualisieren.

Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:

  • ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt
  • für mehrere Anreisen in die Vereinigten Staaten gültig
  • begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an unseren Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise. (Weitere Informationen vor Reiseantritt finden Sie unter der Übersicht "Know Before You Go" auf www.cbp.gov/travel/.)

Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt 

Wenn einem ESTA-Antragsteller die Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms nicht erteilt wird, wird er an www.travel.state.gov/ verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland zurückverwiesen werden. Es wird für die meisten Reisenden viel angenehmer sein, diese Nachricht vor dem Reiseantritt zu erhalten.  Mehr Informationen: „Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt“.

Innerhalb Deutschlands beantragen Sie hier ein Visum

Stärkung und Verbesserung des VWP durch ESTA

Das Programm für visumfreies Reisen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für innere Sicherheit. Es ermöglicht Reisenden aus am Programm teilnehmenden Ländern die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger. Das Programm für visumfreies Reisen wurde 1986 als Pilotprojekt gestartet. 1988 wurden Japan und das Vereinigte Königreich als erste Mitgliedsländer in das Programm aufgenommen. Weitere Informationen zum Programm für visumfreies Reisen finden Sie unter:
www.customs.gov/xp/cgov/travel/id_visa/business_pleasure/vwp/vwp.xml.

Im Haushaltsjahr 2007 reisten mehr als 15 Millionen Besucher aus VWP-Ländern in die Vereinigten Staaten. Da das elektronische Reisegenehmigungssystem Sicherheitsfragen klärt, die das VWP betreffen, kann das Programm gestärkt und erhalten und in Zukunft erweitert werden.

Warnung vor Betrug im Rahmen des ESTA Programms

Lesen Sie bitte die Warnung vor Betrug im Rahmen des ESTA Programms (pdf - Englisch)

Datenschutzrichtlinien

Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.

Weitere Informationen:

Quelle:USA-Botschaft
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Ausweispflicht auch ohne Kontrollen

ePass im Schengenraum

In der EU gibt es innerhalb der Mitgliedstaaten des sog. Schengener Abkommens keine Personenkontrollen mehr. Diesem "Schengen-Raum" gehören auch die Nicht-EU-Mitglieder Island, Norwegen und die Schweiz an. Obwohl an den Grenzen also keine Ausweise mehr vorgezeigt werden müssen, ist es trotzdem Pflicht, sich jederzeit  und überall mit dem ePass oder Reisepass oder dem Personalausweis ausweisen zu können.

Quelle: Wikipedia

Mitglieder des Schengener Abkommens:

  •    Dunkelblau: Mitglieder
  •    Cyan: Durchführung in Partnerschaft mit einem Unterzeichnerstaat
  •    Hellblau: unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung
  •    Gelb: Nicht-EU-Staaten, die ausschließlich an einer Schengen-Mitgliedschaft interessiert sind
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Lieber den ePass mitnehmen

Führerschein ist kein ePass

Wie der ORF berichtet, reicht ein Führerschein als Reisedokument nicht aus. Außerdem würden nicht alle EU-Länder einen abgelaufenen Reisepass akzeptieren - dazu gehören Tschechien, Slowakei, Rumänien, Großbritannien und Irland. Innerhalb der EU und Östereichs reicht aber auch ein Personalausweis, um sich zu identifizieren.

Ins EU-Ausland kann eine Reise ohnehin nur mit einem gültigen ePass oder Reisepass angetreten werden.

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ePass schleust einen durch

Passkontrolle ohne Beamte?

Darmstadt/Rostock/Graz (ots)  Schon in wenigen Jahren könnte auch auf deutschen Flughäfen die Grenzkontrolle so aussehen:

Ein Reisender durchläuft am Flughafen eine Sicherheitsschleuse. Er legt zunächst seinen elektronischen Reisepass auf ein Lesegerät und lässt dann sein Gesicht fotografieren. Anschließend vergleicht eine Software das neu aufgenommene Bild mit den auf dem Reisepass gespeicherten Daten. Wird der Inhaber vom System erkannt, kann er die Schleuse passieren. Eine Kontrolle durch Grenzbeamte ist dann die Ausnahme.

"Im EU-Forschungsprojekt "3D Face" haben 16 Projektpartner aus Industrie, Forschung und Behörden die Möglichkeiten für die zukünftige Grenzkontrolle mittels Gesichtserkennung ausgelotet", erklärt Alexander Nouak, Biometrieexperte und Abteilungsleiter beim projektbeteiligten Fraunhofer IGD. "Wir stellten fest, dass die besten Ergebnisse bei Handhabbarkeit und Sicherheit die Kombination von 2-D- und 3-D-Gesichtserkennung liefert." Während 2-D-Gesichtserkennung nur Bilder vergleicht, erkennen 3-D-Scanner die wirklichen geometrischen Verhältnisse des Gesichts, wie den Abstand von Augen zu Ohren, und sind erheblich schwerer zu täuschen.

Eine echte unbeaufsichtigte Grenzkontrolle wird es wohl nicht geben.

Auch zukünftig werden Grenzbeamte den Strom der Reisenden auf den Flughäfen betreuen. Biometrische Selbstbedienungsterminals bieten die Chance, dass sich das Personal auf Verdächtige konzentriert. "In Überlegungen der Bundespolizei wird zurecht großer Wert auf menschliche Wahrnehmung gelegt", sagt Nouak. "Kontrolle mit moderner Gesichtserkennung wird der Vorauswahl dienen. Auffälliges Verhalten eines Terroristen kann eine Maschine noch nicht erkennen. Wird dem Beamten die routinemäßige Passabfertigung abgenommen, kann er aber seinen Erfahrungsschatz ausschöpfen. Ein deutlicher Gewinn an Sicherheit ist die Konsequenz."

 

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Mexico: ePass

Mexiko: Reisepass reicht aus , kein Visum mehr nötig

Seit dem 29. Mai 2009 gilt eine neue Regelung zur Förderung des Tourismus in Mexico:  Ausländische Bürger mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für die Schengener-Staaten, Großbritannien, USA und Kanada benötigen ab diesem Zeitpunkt dann kein Visum mehr.

Erforderlich ist aber ein Einreiseformular (erhältlich im Flugzeug oder am Flughafen in Mexiko selbst). Dieses sogenannte FMT berechtigt den Touristen in der Regel dazu, dass er drei Monate unbeschränkt durch das Land reisen kann. Ebenfalls notwendig für die Einreise ist ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass.

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ePass statt normalemPass auch in der Schweiz

Schweizer ePass: Es wird nicht mehr gezählt...

Eine Neuauszählung der Stimmen in der Wahl über die Einführung des neuen Reisepasses in der Schweiz haben jetzt 12 Kantone abgelehnt.

Am 17. Mai d.J. hatten 5.504 Stimmen das von einem überparteilichen Komitee beantragte Referendum über den ePass der Schweiz bestätigt. Das ergibt eine Mehrheit von gerade einmal 0,2 Prozent.

Bisher hatten die Schweizer die Wahl, ob sie einen biometrischen ePass beantragen oder einen "normalen" Schweizer Reisepass. Ab März 2010 sind alle schweizer Bürger, die eine schweizer Identitätskarte (Personalausweis) oder einen schweizer Reisepass beantragen, gezwungen, ein biometrisches Passbild und zwei Fingerabdrücke abzugeben.

Nach der Abstimmung hatten die Antragsteller versucht, die Auszählung anzufechten. Es gingen über 460 Beschwerden in 22 von 26 Kantonen ein. Mittlerweile haben 12 Kantone dieses Begehren abgewiesen.

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Hauchdünne Mehrheit für ''ePass 10'' in der Schweiz

Gemäss dem Willen des Bundesrats und der Mehrheit des Parlaments sollen ab 1. März 2010 alle Schweizer Pässe zwingend mit biometrischen Daten und einem RFID-Chip versehen werden. Ein überparteiliches Komitee ergriff am 18. Juli 2008 gegen das Gesetz das Referendum. Dieses kam mit 63.733 gültigen Unterschriften zustande, womit eine Volksabstimmung über das Gesetz erzwungen wurde. Diese fand am 17. Mai 2009 statt. Das Ergebnis fiel mit 50,14 % Ja-Stimmen zugunsten des Gesetzes äusserst knapp aus.
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Noch einmal: Die Kosten eines Reisepasses (ePass)...

Sonnabend, 13. Juni 2009

Auf vielfachen Wunsch noch einmal aufgeführt: Was kostet ein Reisepass?

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer sechs Jahre):

  • Reisepass – 32 Seiten 37,50 Euro
  • Reisepass – 48 Seiten 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 69,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 91,50 Euro

Antragsstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer zehn Jahre):

  • Reisepass – 32 Seiten 59 Euro
  • Reisepass – 48 Seiten 81 Euro
  • Express-Reisepass – 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 91 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) 113 Euro

Ein Vorläufiger Reisepass mit einem Jahr Gültigkeit wird gegen eine Gebühr von 26 Euro ausgestellt, er wird jedoch nicht in allen Ländern akzeptiert, bei der Einreise kann es zu Problemen kommen.

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Österreich: Jedes Kind braucht jetzt einen eigenen Reisepass

Jedes Kind braucht eigenen Reisepass

Kinder brauchen ab Montag einen eigenen Reisepass. Die bisher übliche "Mit-Eintragung" bei den Eltern gehört dann der Vergangenheit an. Für bestehende Eintragungen gibt es noch eine dreijährige Übergangsfrist.

Quelle: ORF

Kinderpass für alle von 0 bis zwölf Jahren

Jedes Kind, das mit seinen Eltern ins Ausland reisen will, braucht jetzt einen eigenen Reisepass. Dieser Pass wird für Kinder zwischen 0 und dem vollendeten zwölften Lebensjahr ausgestellt.

Schutz gegen Kinderhandel

Das Prinzip "Eine Person - ein Pass" wurde von der Europäischen Union als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Der Kinderpass ist mit einem speziellen Chip ausgestattet - darauf gespeichert sind Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft und ein Lichtbild. Fingerabdrücke werden erst von über Zwölfjährigen genommen.

30 Euro pro Kinderpass

Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe für Kinder bleibt wie bisher gestaffelt: Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird der Pass für zwei Jahre ausgestellt.

Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gilt das Dokument für jeweils fünf Jahre und danach - wie ein Erwachsenenpass - für jeweils zehn Jahre.

Der Preis für den neuen Kinderpass beträgt 30 Euro.

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Im Ausland und ohne Pass?

Elektronischer Reisepass im Ausland

Deutsche Botschaften im Ausland können keinen ePass ausstellen

Wie TecChannel berichtet, können aufgrund technischer Schwierigkeiten die meisten deutschen Auslandsvertretungen bis März 2008 keine elektronischen Reisepässe ausstellen.

Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland stünden deshalb derzeit vor einem Problem, wenn der Reisepass ablaufe, denn die meisten deutschen Auslandsvertretungen seien nicht in der Lage den aktuellen elektronischen Pass auszustellen. Der Grund dafür ist die bis März 2008 fehlende technische Ausrüstung.

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Zeigt her Eure zwei Finger!

Ab 1. November gilt bei Reisepässen die Fingerabdruckerfassung

24.10.2007, Bremen - Bisherige Reisepässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit

Ab dem 1. November 2007 werden neu ausgestellte elektronische Reisepässe (sog. ePässe) neben dem digitalen Passfoto nun auch zwei digitalisierte Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten.

Die Fingerabdrücke - in der Regel werden die beiden Zeigefinger erfasst - werden bei der Passbeantragung in den BürgerServiceCentern und Bürgerämtern mit Hilfe von Scannern sekundenschnell aufgenommen und elektronisch erfasst. Das Passantragsverfahren dauert damit kaum länger als bisher.

Der Reisepass (ePass) wird künftig in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann aber auch für Kinder unter 12 Jahren alternativ zu dem üblichen Kinderreisepass ohne Chip ein ePass ausgestellt werden; zum Beispiel für eine USA-Reise. In diesem Fall werden nur bei Kindern unter 6 Jahren keine Fingerabdrücke im ePass erfasst.

Bei vorübergehenden medizinischen Einschränkungen wie z.B. Hand oder Arm im Gips, die binnen drei Monaten vergehen, muss der ePass zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Für den Fall, dass dennoch kurzfristig ein Reisedokument benötigt wird, kann ein in der Gültigkeit begrenzter vorläufiger Reisepass (ohne Chip) ausgestellt werden. Bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen kann ein ePass - je nach Situation - ggf. auch ohne Fingerabdruck ausgestellt werden.

Die Dateien der Fingerabdrücke werden nach der Aushändigung des beantragten Passes an den Antragsteller im Passregister gelöscht. Die auf dem Chip im Reisepass gespeicherten Daten können aufgrund komplizierter technischer Sicherheitsmechanismen nur mit bestimmten zertifizierten Lesegeräten sichtbar gemacht werden.

Alle bereits ausgegebenen Pässe und sonstigen Dokumente wie Kinderreisepässe und vorläufige Reisepässen behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Ein vorzeitiger Umtausch der Dokumente vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer ist nicht erforderlich. Eltern sollten jedoch beachten, dass Kinderreisepässe (ohne Chip) künftig längstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert werden dürfen.

Die Gebührenhöhe für Pässe bleibt auch mit der Einführung der Fingerabdrücke unverändert. Die Gebühr für einen ePass (Gültigkeit zehn Jahre) beträgt weiterhin 59,00 Euro. Für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gebühr für den ePass (Gültigkeit sechs Jahre) 37,50 Euro.

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Was hat sich geändert?

Was hat sich sich für Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. November 2005 geändert?

Das bei der Passantragstellung einzureichende Bild wird nicht mehr im Profil, sondern frontal aufgenommen.

Da die alten Pässe ihre Gültigkeitsdauer behalten, werden zunächst nur wenige Bürgerinnen und Bürger an den Grenzen mit ePass erscheinen.

Mit dem allmählichen Ansteigen dieser Zahl werden die Grenzkontrollpunkte sukzessive mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet.

2008 wird eine flächendeckende Ausstattung erreicht sein.

Quelle: Pressestelle BMI
Internet:
www.bmi.bund.de

 
 

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