Neu:
Kinderausweise - Kinderreisepässe und USA
neuer biometrischer
Reisepass (ePass) für 59 Euro
Der
ePass
hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und bietet nach
Meinung der Bundesregierung einen Höchststand an
Fälschungssicherheit. Der neue Reisepass kostet 59 Euro
und speichert auf einem Chip (einem
RFID-Chip)
das Gesichtsbild des Passinhabers.
Seit 2007 enthält der Reisepass auch Fingerabdrücke
(der
beiden Zeigefinger). Für Jugendliche ist der Pass nur
fünf
Jahre gültig und kostet 37,50 Euro. Der neue Reisepass ist wie
andere Plastikkarten
viel handlicher und effektiver als der alte, bisherige Reisepass.
Kosten des ePasses
Die Passgebührenverordnung
§1 besagt:
Antragstellung
vor Vollendung des
24. Lebensjahres
(Gültigkeitsdauer
sechs Jahre):
-
- 32-seitiger
Reisepass: 37,50
€
- 48-seitiger
Reisepass: 59,50
€
- Express-Reisepass
– 32
Seiten (Ausstellung innerhalb
von 72 Stunden): 69,50 €
- Express-Reisepass
– 48
Seiten (Ausstellung innerhalb
von 72 Stunden): 91,50 €
Antragsstellung nach
Vollendung
des 24. Lebensjahres
(Gültigkeitsdauer zehn Jahre):
-
- 32-seitiger
Reisepass: 59,–
€
- 48-seitiger
Reisepass: 81,–
€
- Express-Reisepass
– 32
Seiten (Ausstellung innerhalb
von 72 Stunden): 91,– €
- Express-Reisepass
– 48
Seiten (Ausstellung innerhalb
von 72 Stunden): 113,– €
Wer seinen neuen Pass in
einer deutschen
Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt, muss
zusätzlich zu den normalen Kosten auch die im
Auslandskostengesetz festgehaltenen Gebühren entrichten:
nach Passgesetz §20 sind das bis zu 300% der
inländischen Gebühren. Außerhalb der
Dienstzeit darf
die Gebühr dann noch einmal um 200 Prozent erhöht
werden. Die genauen Informationen hierzu erhalten Sie
bei den
deutschen
Auslandsvertretungen.
Zum
Hintergrund:
Grundlagen:
Die
Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen,
elektronische Reisepässe einzuführen. Diese
Reisepässe
beinhalten wie bisher die personenbezogenen Daten sowie
ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese
Informationen zusätzlich auch auf einem Chip
gespeichert. In einer späteren Phase sollen außerdem
zwei Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert
werden. Deutschland folgt bei seinem Pass-Projekt den
technischen Empfehlungen der EU und denen der
unabhängigen und bei den Vereinten Nationen
angesiedelten ICAO (International Civil Aviation
Organization = Internationale Zivile Luftfahrtbehörde),
um einen international anerkannten und interoperablen
Reisepass anzubieten.
Chip:
Für den
ePass werden Mikroprozessoren
der
Halbleiterhersteller Philips und Infineon mit 72 kB bzw.
64 kB Speicher verwendet. Bei diesen Chips handelt es
sich um hochsichere Mikroprozessoren mit
kryptographischen Koprozessoren, die für die
Passanwendung ausschließlich über eine kontaktlose
Schnittstelle angesprochen werden können. Sowohl die
Chiphardware als auch die auf dem Chip eingesetzte
Software wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationsgesellschaft (BSI) dem international
anerkannten Verfahren "Common Criteria" zertifiziert und
damit für den Einsatz im Reisepass qualifiziert.
Sicherheit:
Der Chip
und die für das Auslesen notwendige Antenne werden in
die Vorderseite des Reisepasses integriert. Die auf dem
Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch
verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind
mit einer elektronischen Signatur versehen, die die
Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt.
Damit die Daten über die kontaktlose Schnittstelle nicht
unbemerkt ausgelesen werden können, wird der Mechanismus
der so genannten Basic Access Control eingesetzt, der
für den EU-Biometrie-Pass verpflichtend ist.
Das
bedeutet, dass der Chip
auf einem Terminal-Gerät erst dann ausgelesen werden
kann, wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite
des aufgeschlagenen Passes gelesen wurden. Das Terminal
sendet darüber dem Chip ein kryptografisches Protokoll
und übermittelt so, dass es die optischen Daten auf der
Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die Kommunikation
zwischen Terminal und Pass verschlüsselt, damit ein
Außenstehender nicht die Möglichkeit hat, die
kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal
abzuhören. Ausgelesen wird der ePass
mit dem vom
BSI entwickelten Golden-Reader-Tool. (Quelle:
Pressemitteilung BMI)
USA und normaler
Reisepass ohne Chip
Solange das
Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren
Passes ohne biometrische Daten
vor dem 26. Oktober
2006 liegt , fällt er
unter eine vorgesehene
Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in
den USA weiterhin zulässt. Das bedeutet, dass deutschen
Pässe, die schon
vorher im Umlauf waren oder noch vor
November 2005 ausgestellt wurden,
während ihrer
gesamten Gültigkeitsdauer
zur Einreise in die USA
berechtigen. Reisebüro
Reiseangebote für die USA
Bitte nicht
lächeln
Damit die Elektronik das
Passbild sauber verarbeiten
kann, muss es neuen Regeln entsprechen. Das Gesicht muss
frontal abgebildet sein; das Halbprofil ist nicht mehr
zulässig. Kopf und Frisur sollen komplett sichtbar sein,
das Gesicht soll drei Viertel der Bildhöhe ausmachen.
Die Person muss "mit neutralem
Gesichtsausdruck und
geschlossenem Mund" in die
Kamera blicken.
Bitte
nicht lächeln. Bei Brillenträgern sollen die Augen
deutlich erkennbar sein. Ein Kopftuch
aus religiösen
Gründen ist
zulässig, aber auch damit muss das
Gesicht von der Kinnunterkante bis zur Stirn erkennbar
sein. Die Fotografen wurden darüber und über die
vielen
weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Ausleuchtung, des
Hintergrunds, der Kopfposition usw. informiert. Es wird
allerdings empfohlen, bei der Herstellung der Passfotos
im Fotogeschäft nochmals darauf hinzuweisen, dass die
Bilder für den neuen Reisepass benötigt werden.
Hier
gibt es ein Beispiel.
Kinderausweise
heißen ab sofort Kinderreisepässe
Für die
Ausstellung eines
Kinderreisepasses für Kinder bis 16 Jahren ist ein Lichtbild
nach der neuen Fotomustertafel zwingend erforderlich.
Bislang war die Ausstellung eines Kinderreisepasses mit
Lichtbild für ein Kind unter 10 Jahren freigestellt.
Unabhängig vom Alter des Kindes ist also eine
Ausstellung eines Kinderreisepasses ohne Lichtbild nicht
mehr zulässig.
- Die
Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines
Kinderreisepasses von den Sorgeberechtigen
unterschrieben
- deren Ausweis oder
Reisepass zum Abgleich
- ein aktuelles Foto
- die Unterschrift des
Kindes (ab 10 Jahren
zwingend erforderlich).
(Quelle: Stadt Neuburg)