Ausstellung eines Zweitpasses
Zweitpass
Grundsätzlich gilt: Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik (der Pass
ist ja nicht Eigentum des Trägers, sonder gehört der Bundesrepublik Deutschland)
besitzen, es sei denn, es gibt berechtigte und auch nachvollziehbare
Gründe.
Diese Gründe sind der auszustellenden Passbehörde schriftlich und mit
beiliegenden Dokumenten - Flugtickets, Schreiben einer Firma oder ähnliches -
darzulegen, damit die Behörde ihrer Pflicht nachkommen kann, den jeweiligen
Einzelfall zu überprüfen. Erst dann kann sie einen zweiten oder gar dritten
Reisepass genehmigen.

Eine Reise durch miteinander verfeindete Länder kann ein solcher Grund für
die Ausstellung eines Zweitpasses sein.
Auf jeden Fall ist es ratsam, sich vorher bei der auszustellenden Behörde
telefonisch oder schriftlich - per E-Mail - zu erkundigen bzw. beraten zu
lassen.
Die dann im Idealfall ausgestellten Zweitpässe haben eine Gültigkeit von 5
Jahren und kosten