ePass: neuer Reisepass - alles über die neuen Reisepässe

Informationen über den alten und den neuen biometrischen Reisepass und über den ePass, mit Fragen und Antworten zu Biometrie und RFID, News, Erklärungen, Ratschläge vom Interessenkreis biometrische Ausweise, Bremen. Hier werden auch Technik und Sicherheitsmerkmale zum Biometrie-Reisepass erklärt.

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Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Wie ist es heute?


Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

Der Reisepass für deutsche Staatsbürger wird von der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben. Daher ist der Pass auch Eigentum der Bundesrepublik, was auch im Pass vermerkt ist.

PaßG 1986 § 1 Passpflicht (1)
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausreisen oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland genügt.

(2) Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.

(3) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Es gibt den so genannten Vorläufigen Reisepass und den Europapass. Der Europapass ist bordeuxrot. In ihm ist die Reisepasskarte befestigt, die die eigentlichen Daten des Besitzers ausweist:

  • Passfoto

  • Name

  • Vorname

  • Staatsangehörigkeit

  • Geburtstag

  • Geschlecht

  • Geburtsort

  • Ausstellungsdatum

  • Gültigkeit bis

  • Ausstellungsbehörde

  • Unterschrift

Auf dem Pass vermerkt ist die Seriennummer, die sich zusammensetzt aus einer vierstelligen Behördenkennzahl, einer fünfstelligen laufenden Nummer und einer einstelligen Prüfziffer. Die Prüfziffer ist seit Januar 2004 nur noch im maschinenlesbaren Teil enthalten. Der Inhalt der Zone für das automatische Lesen (2 Zeilen) ist ebenfalls gesetzlich genau festgelegt:

1. Zeile: Die Abkürzung P für Reisepaß, die Abkürzung D für Bundesrepublik Deutschland, den Familiennamen, den oder die Vornamen, den Doktorgrad,

2. Zeile: die Seriennummer des Reisepasses, die sich aus der Behördenkennzahl der Passbehörde und einer fortlaufend zu vergebenden Passnummer zusammensetzt, die Abkürzung D für die Eigenschaft als Deutscher, den Tag der Geburt, die Abkürzung F für Passinhaber weiblichen Geschlechts und M für Passinhaber männlichen Geschlechts, die Gültigkeitsdauer des Reisepasses, die Prüfziffern und Leerstellen

Der Reisepass wird seit dem 1. Januar 1988 von der Bundesdruckerei hergestellt. Weil die Fertigstellung eines Reisepasse 6 – 8 Wochen dauert, gibt es den so genannten vorläufigen Reisepass, der grün ist, nur ein Jahr Gültigkeit hat und keine Passkarte besitzt. Ansonsten ist die Passgültigkeit abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er sechs Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Jüngeren Wehrpflichtigen soll auf diese Weise ein Unterlaufen der Wehrpflicht erschwert werden.

Statt dem normalen Reisepass, der einen Umfang von 32 Seiten besitzt, kann seit dem 1. Juli 2003 auch ein Reisepass für Vielreisende mit 48 Seiten ausgestellt werden. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument vom Verwaltungsbeamten kontrolliert wird. Außerdem sind ein Identitätsnachweis und ein aktuelles Passfoto beizulegen.

Die Gebühren für einen neuen Reisepass betragen 26€ für einen Reisepass mit 10jähriger Gültigkeit, 13€ für einen Reisepass mit 5jähriger Gültigkeit und 13€ für einen vorläufigen Reisepass.

Bis 1988 war das Angabenfeld "besondere Kennzeichen" in bundesdeutschen Reisepässen enthalten. Wegen möglicher Diskriminierungen von Personen, bei denen unter den "besonderen Kennzeichen" insbesondere körperliche Merkmale aufgeführt wurden, wurden diese zuletzt durch "-" gekennzeichnet und bei der Einführung der Europass-Muster ganz weggelassen.

Der Schweizer Reisepass hat eine rote Farbe und ist auf der Vorderseite mit dem Schweizer Kreuz versehen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem des Europapasses. Anstelle des Geburtsortes ist jedoch der Bürgerort aufgeführt.

In Österreich gibt es ebenfalls den roten EU-Reisepass. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und kann nicht verlängert werden im Gegensatz zu den alten grünen Pässen, die nur fünf Jahre galten, dafür aber einmal verlängert werden konnten. In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Im Ausland ist aber das Mitführen eines Reisepasses immer verpflichtend. Ein Nichtmitführen ist auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die so genannten Schengen-Staaten, wo beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird. In einigen Staaten bestehen bilaterale Verträge, sodass man auch mit abgelaufenen Reisepass einreisen darf. Ausgestellt wird er in Österreich entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften. Nachträglich geändert können im EU-Reisepass die Eintragungen von Kindern oder ein Wohnortwechsel. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden.





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Was hat sich geändert?

Was hat sich sich für Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. November 2005 geändert?

Das bei der Passantragstellung einzureichende Bild wird nicht mehr im Profil, sondern frontal aufgenommen.

Da die alten Pässe ihre Gültigkeitsdauer behalten, werden zunächst nur wenige Bürgerinnen und Bürger an den Grenzen mit ePass erscheinen.

Mit dem allmählichen Ansteigen dieser Zahl werden die Grenzkontrollpunkte sukzessive mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet.

2008 wird eine flächendeckende Ausstattung erreicht sein.

Quelle: Pressestelle BMI
Internet:
www.bmi.bund.de

 
 

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