Ab 1. November gilt bei Reisepässen die Fingerabdruckerfassung
24.10.2007, Bremen - Bisherige Reisepässe behalten ihre vorgesehene
Gültigkeit
Ab dem 1. November 2007 werden neu ausgestellte elektronische Reisepässe (sog.
ePässe) neben dem digitalen Passfoto nun auch zwei digitalisierte
Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten.
Die Fingerabdrücke - in der Regel werden die beiden Zeigefinger erfasst -
werden bei der Passbeantragung in den BürgerServiceCentern und Bürgerämtern mit
Hilfe von Scannern sekundenschnell aufgenommen und elektronisch erfasst. Das
Passantragsverfahren dauert damit kaum länger als bisher.
Der Reisepass (ePass) wird künftig in der Regel ab dem 12. Lebensjahr
ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann aber auch für Kinder unter 12 Jahren
alternativ zu dem üblichen Kinderreisepass ohne Chip ein ePass ausgestellt
werden; zum Beispiel für eine USA-Reise. In diesem Fall werden nur bei Kindern
unter 6 Jahren keine Fingerabdrücke im ePass erfasst.
Bei vorübergehenden medizinischen Einschränkungen wie z.B. Hand oder Arm im
Gips, die binnen drei Monaten vergehen, muss der ePass zu einem späteren
Zeitpunkt beantragt werden. Für den Fall, dass dennoch kurzfristig ein
Reisedokument benötigt wird, kann ein in der Gültigkeit begrenzter vorläufiger
Reisepass (ohne Chip) ausgestellt werden. Bei dauerhaften medizinischen
Einschränkungen kann ein ePass - je nach Situation - ggf. auch ohne
Fingerabdruck ausgestellt werden.
Die Dateien der Fingerabdrücke werden nach der Aushändigung des beantragten
Passes an den Antragsteller im Passregister gelöscht. Die auf dem Chip im
Reisepass gespeicherten Daten können aufgrund komplizierter technischer
Sicherheitsmechanismen nur mit bestimmten zertifizierten Lesegeräten sichtbar
gemacht werden.
Alle bereits ausgegebenen Pässe und sonstigen Dokumente wie Kinderreisepässe
und vorläufige Reisepässen behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Ein vorzeitiger
Umtausch der Dokumente vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer ist nicht erforderlich.
Eltern sollten jedoch beachten, dass Kinderreisepässe (ohne Chip) künftig
längstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert werden dürfen.
Die Gebührenhöhe für Pässe bleibt auch mit der Einführung der Fingerabdrücke
unverändert. Die Gebühr für einen ePass (Gültigkeit zehn Jahre) beträgt
weiterhin 59,00 Euro. Für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet
haben, beträgt die Gebühr für den ePass (Gültigkeit sechs Jahre) 37,50 Euro.