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Passbilder aktuell
- Passbilder müssen 35x45 mm groß (Hochformat, ohne Rand) sein,
wobei die Entfernung zwischen Stirn und Kinn mind. 32 mm bis max. 36 mm sein
darf.
- Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und vor einem neutralen
hellgrauen Hintergrund fotografiert werden. Effektbeleuchtung ist nicht
gestattet, Schatten auf dem Hintergrund sind nicht zulässig. Reflexionen in
einer vorhandenen Brille sollen vermieden werden.
- Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein.
- Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
- Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z.B.
Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der
Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem
Umfang zu erkennen sein.
- Zur Unterstützung der automatischen Gesichtserkennung (Biometrie) wird
ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.
- Das Bild muss frontal aufgenommen werden, die Nase muss auf der
Mittellinie liegen. Halbprofil ist nicht zulässig.
Das Bundesministerium des Inneren:
Fotomustertafel für Passbilder für den neuen ePass

Foto: Thomas
Steiner,
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de