Biometrie
Begriffsklärung: Biometrie wird definiert als Wissenschaft der Vermessung der Körper
von Lebewesen. Biometrie erfasst mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden physische
(körperliche) oder verhaltenstypische Merkmale von Lebewesen und wertet diese aus. Das
Wort Biometrie leitet sich ab von den griechischen Wörtern für Leben (Bios) und Maß
(Metron). In der Informationstechnologie bedeutet Biometrie das Erkennen von Benutzern an
ihren individuellen Merkmalen.
Praktischer Nutzen
Mithilfe der Biometrie werden wissenschaftliche Experimente und Erhebungen geplant und
ausgewertet. Dies findet sich z.B. im medizinischen Bereich für das Handling klinischer
Studien, von der Planung über die Durchführung bis zur Auswertung. Es werden mit ihrer
Hilfe Diagnose- und Behandlungsverfahren ausgewertet und eventuelle Nebenwirkungen von
neuen Arzneimitteln geklärt. Darüber hinaus findet Biometrie Anwendung in allen
Bereichen von Identifikationssystemen, zu denen auch der neue Reisepass gehören wird.
Zahlreiche Kontrollsysteme für Zugänge und Genehmigungen in Polizei und Justiz,
Banken und Versicherungen, EDV und Telekommunikation sind auf biometrische Daten
abgestimmt.
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt hierzu:
„Biometrische Verfahren zur Erkennung von Personen wurden und werden entwickelt, um
nur Befugten den Zutritt zu bestimmten Gebäuden, Räumlichkeiten, Geldautomaten sowie
speziellen Bereichen der Informationstechnologie zu gewähren oder die Kontrolle von
Personen z. B. an Grenzübergängen oder Flughäfen zu verbessern. Sie finden auch bei der
Dokumentenausstellung und bei elektronischen Wegfahrsperren für Autos Anwendung. Darüber
hinaus ist ihr Einsatz bei der Abgabe von Willenserklärungen aufgrund automatischer
Unterschriftenprüfung im elektronischen Rechtsverkehr möglich. Eine Aufnahme
biometrischer Merkmale in Pässe und Personalausweise kann zur Erhöhung sowohl der
Sicherheit als auch der Fälschungssicherheit entsprechender Dokumente beitragen.“
Computergestütztes Identifizieren von Menschen geschieht über deren biologischen
Merkmale:
- Fingerabdruck
- Handabdruck
- Hand- und Fingergeometrie
- Gesicht
- Iris
- Netzhaut
- Stimme
- Unterschrift
Diese Daten werden mithilfe von Sensoren und Scannern aufgenommen und generalisiert.
Das Ergebnis sind Referenzdaten, die im Vergleich vieler Individuen (1:n-Vergleich =
"one-to-many") die Identität einer Person bestimmbar machen. Systeme zur
Verifizierung stellen fest, ob die von einer Person behauptete Identität tatsächlich
zutrifft. Hierzu werden die Eingangsdaten mit den für die bestimmte Person gespeicherten
Referenzdaten verglichen (1:1-Vergleich = "one-to-one").
Da die Ergebnisse biometrischer Verfahren aus Wahrscheinlichkeitsberechnungen
abgeleitet werden, ist eine hundertprozentige Sicherheit nicht gegeben.
Wichtig ist:
Voraussetzung für einen sinnvollen Einsatz biometrischer Verfahren zur Identifikation
von Personen ist die Erfassung geeigneter Merkmale zur unverwechselbaren Bestimmung
einzelner Individuen. Eine Kombination der Erfassung unterschiedlicher Charakteristika
erhöht die Sicherheit der Erkennung.
Biometrische Merkmale sind nicht – wie etwa ein Passwort oder eine Geheimzahl
– personenbezogen sondern personengebunden, d.h. biometrische
Erkennungsmerkmale können nicht wie eine PIN-Nummer weitergereicht, vergessen oder
verloren werden. Die Fälschungssicherheit ist sehr hoch. |